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Wer sollte das Swan-Konto eröffnen?
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Verfasst von Joseph Roulleaux-Dugage
Vor über einem Jahr aktualisiert

Normalerweise sollte der gesetzliche Vertreter des Unternehmens das Swan-Konto eröffnen. Wenn diese Person dafür nicht zur Verfügung steht, können Sie eine Vollmacht (klicken Sie hier, um die Vollmacht herunterzuladen) unterzeichnen und an Swan senden, damit eine andere Person das Firmenkonto eröffnen kann.

👍 Für die Kontoeröffnung steht der gesetzliche Vertreter zur Verfügung

Diese Person sollte ihre persönlichen Daten angeben:

  • E-Mail-Adresse

  • Telefonnummer

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Persönliche Adresse

  • Persönliche Steueridentifikationsnummer

  • Gesamtprozentsatz des gehaltenen Kapitals bei Kapitaleigentum (direkt / indirekt)

👎 Der gesetzliche Vertreter steht für die Kontoeröffnung nicht zur Verfügung

In diesem Fall ist die Unterzeichnung einer Vollmacht (klicken Sie hier, um die Vollmacht herunterzuladen) erforderlich, damit das Onboarding an eine Vertrauensperson delegiert wird. Weiterhin sollte diese Vertrauenperson auch folgende Infos von sich mitbringen:

  • E-Mail-Adresse

  • Telefonnummer

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Persönliche Adresse

  • Persönliche Steueridentifikationsnummer

Weiterhin werden die folgenden Infos des/der wirtschaftlichen Berechtigten benötigt

  • Vor- und Nachname

  • Geburtstag

  • Geburtsort & Postleitzahl

  • Gesamtprozentsatz des gehaltenen Kapitals bei Kapitaleigentum (direkt / indirekt)

  • Adresse des wirtschaftlichen Berechtigten

  • Steueridentifikationsnummer der wirtschaftlichen Berechtigten

  • Unterschriebene Vollmacht

  • Ausweis der gesetzlichen Vertreters

💡 Nach der Validierung kann die vertrauenswürdige Person sich mit ihren persönlichen Daten anmelden (und nicht die des gesetzlichen Vertreters) !

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